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   OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07   

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OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07 (https://dejure.org/2007,5903)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.07.2007 - 3 W 79/07 (https://dejure.org/2007,5903)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 3 W 79/07 (https://dejure.org/2007,5903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde der Polizei nach Freilassung des Betroffenen; Gefahrenprognose bei Vorliegen eines Regelfalles; Unverzüglichkeit der Vorführung vor dem Richter bei Massendemonstrationen mit gewalttätigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse bei Unmöglichkeit der Erreichung des Begehrens der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde; Rechtmäßigkeit einer erneuten Gewahrsamsnahme nach Beendigung der Gefahrenlage ; Feststellungsinteresse einer Ordnungsbehörde in Bezug auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 2; ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. a.); ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. b.); ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. c.); ; SOG M-V § 56 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer gewalttätigen Demonstration sowie der amtsrichterlichen Anordnung der Fortdauer der Ingewahrsamnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 173
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Diese Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220, 232) überholt.

    Das Kammergericht hält ein Rechtsschutzinteresse für gegeben, da der Antragsteller gegenwärtig betroffen sei und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen könne (BVerfGE 104, 220 ff.).

    Das Rechtsschutzinteresse bestehe danach trotz sogenannter prozessualer Überholung weiter (BVerfGE 104, 220, 233).

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Die gegenteilige Auffassung führe nicht zu einer gleichmäßigen Rechtsanwendung, diese habe Verfassungsrang (BVerfG NJW 2004, 1371, 1372).

    Das dürfte auch für den Gesetzgeber der Grund gewesen sein, den Instanzenzug in der Hauptsache überhaupt bis zum Oberlandesgericht zu eröffnen (ähnlich das Argument des OLG Celle, FGPrax 2005, 48 mit Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 1371).

    Verkürzend lässt sich zusammenfassen, dass, während für den Betroffenen der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete, verfassungsrechtliche Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit für das Feststellungsinteresse in seinem Einzelafall streitet, für die Allgemeinheit, vertreten durch die Antragstellerin, der ebenbürtige Grundsatz der Rechtssicherheit seine Geltung beansprucht (ähnlich BVerfG NJW 2004, 1371).

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Soweit sich das OLG München dabei auf eine Entscheidung des BGH bezieht (BGHZ 109, 108, 110), stimmt der Sachverhalt mit der Problemlage nicht überein.

    Nach Ansicht des BGH würde einer Feststellungsentscheidung im Hinblick auf die erste Haftanordnung deshalb lediglich Signalwirkung zukommen (vgl. BGHZ 109, 108, 110).

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Demgegenüber halten das OLG Celle (FGPrax 2005, 48) und das KG Berlin (Beschl. v. 31.12.2003 - 25 W 62/03 - Juris, Rn. 28) die sofortige weitere Beschwerde für zulässig.

    Das dürfte auch für den Gesetzgeber der Grund gewesen sein, den Instanzenzug in der Hauptsache überhaupt bis zum Oberlandesgericht zu eröffnen (ähnlich das Argument des OLG Celle, FGPrax 2005, 48 mit Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 1371).

  • OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05

    Kein Beschwerderecht der Polizeibehörde gegen abweisende Entscheidungen über

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Die noch vor diese Zeitpunkt am 05.06.2007 eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist jedoch auch nicht dahingehend zu verstehen, sondern nach verständiger Würdigung so auszulegen, dass die Polizei zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels - mit der sie ausdrücklich die Wiederherstellung des amtsrichterlichen Beschlusses beantragt - nur eine Wiederingewahrsamnahme bis zum 08.06.2007, 20.00 Uhr begehrte (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München FGPrax 2006, 89).

    Gegen die Zulässigkeit wird angeführt, die Behörde als Teil der staatlichen Verwaltung könne eine Verpflichtung zur Gewährung nachträglichen staatlichen Rechtsschutzes nicht aus grundrechtlich geschützten Positionen ableiten (OLG München, FGPrax 2006, 89; folgend LG Frankental, Beschl. v. 30.04.2007 - 1 T 110/07 - Juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Unverzüglichkeit ist so zu verstehen, dass die richterliche Entscheidung - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG NVwZ 2006, 579, 580; BVerfGE 105, 239, 249; VG Gera, Beschl. v. 03.07.2002 - 1 K 1071/00 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -) gerade wegen dieser Ausschreitungen, die auf die Durchführung des für den 07.06.2007 angemeldeten "Sternmarsches" auf Heiligendamm zielenden Eilanträge zurückgewiesen hat.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Unverzüglichkeit ist so zu verstehen, dass die richterliche Entscheidung - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG NVwZ 2006, 579, 580; BVerfGE 105, 239, 249; VG Gera, Beschl. v. 03.07.2002 - 1 K 1071/00 -, juris, Rn. 9).
  • OLG Rostock, 16.04.2007 - 3 W 119/06

    Ingewahrsamnahme: Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Zwar hat er hinsichtlich der Begründung der Fortdauer zunächst auf den im Beschlussmuster vorgedruckten Text abgestellt, der allein nicht ausreichen würde, weil der Richter eigene Feststellungen über die fortdauernde Gefahr zu treffen und die tatsächlichen Grundlagen seiner richterlichen Überzeugung in der Begründung seiner Entscheidung nachvollziehbar auszuführen hat (Senatsbeschl. vom 16.04.2007 - 3 W 119/06 -).
  • VG Gera, 03.07.2002 - 1 K 1071/00

    Polizeirecht; Polizeirecht; Unterbindungsgewahrsam

    Auszug aus OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
    Unverzüglichkeit ist so zu verstehen, dass die richterliche Entscheidung - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG NVwZ 2006, 579, 580; BVerfGE 105, 239, 249; VG Gera, Beschl. v. 03.07.2002 - 1 K 1071/00 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
  • KG, 31.12.2003 - 25 W 62/03

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellungsinteresse der Ausländerbehörde nach

  • LG Frankenthal, 30.04.2007 - 1 T 110/07

    Ausländerrecht: Beschwerdebefugnis der Ausländerbehörde bei Ablehnung eines

  • OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 Wx 71/95
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2006 - 3 O 4/06
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Die Frage wurde teilweise unter Anerkennung eines Rehabilitierungsinteresses der beteiligten Behörde bejaht (KG, Beschluss vom 31. Dezember 2003 - 25 W 62/03, juris Rn. 30; OLG Rostock, OLGR 2007, 957), teilweise aber auch verneint, weil die beteiligte Behörde kein dem des Betroffenen vergleichbares Rehabilitierungsinteresse habe (BayObLG, NVwZ 2003 Beilage Nr. 1 7, 56; OLG Frankfurt am Main, InfAuslR 2006, 468).
  • LG Freiburg, 19.01.2017 - 4 T 10/16

    Richterlichen Entscheidung über einen Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg:

    Ist aber die Rechtswidrigkeit einer behördlichen Freiheitsentziehung bereits gerichtlich festgestellt, besteht ein anerkennenswertes Interesse des Staates, sich von dem Vorwurf des rechtwidrigen Eingriffs in Freiheitsrechte zu entlasten (BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 67/12 -, Rn. 4 a.E., juris; KG Berlin, Beschluss vom 31. Dezember 2003 - 25 W 62/03 -, Rn. 28 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 16 W 140/04 -, Rn. 16, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 3 W 79/07 -, Rn. 21, juris; Jennissen in Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage 2014, § 429 Rn. 13).
  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" i.S. des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161; OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

    Zur Erstellung einer derartigen Akte bis zur Einschaltung des Richters muss der Polizei eine gewisse Zeit zugestanden werden; tagsüber reicht eine Zeit von zwei bis drei Stunden im Allgemeinen aus (OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

  • OLG Rostock, 07.08.2007 - 3 W 108/07

    Freiheitsentziehung: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung bei Aufhebung der

    Eine isolierte Kostenbeschwerde sieht § 7 FEVG jedoch nicht vor (BGHZ 131, 185; Senatsbeschluss vom 16.07.2007 - 3 W 79/07, S. 10; Marschner/Volkert, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., F zu § 7 FEVG, Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2009 - 11 Wx 34/09

    Freiheitsentziehung im Ausländerrecht: Ablehnung eines Antrags auf

    Dieses Fehlen der Wiederholungsgefahr unterscheidet den Streitfall auch von den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen - in anderen Fallkonstellationen - auf landesrechtlicher Grundlage ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Behörde anerkannt worden ist (OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2007, 3 W 79/07 und OLG München, Beschluss vom 02. Februar 2006, 34 Wx 158/05; jeweils zitiert nach juris).
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